Falls ihr vorhabt in die Hütte zu kommen müsst ihr rechtzeitig bescheid geben, da sonst nicht garantiert werden kann, dass die Kaltenkreuther Stadtwerke den Winterdienst geleistet haben. Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass Schäden an Kraftfahrzeugen, Lastkraftwagen, Kinderwagen und Dreirädern, die auf Schneelawinen von Dächern der Kaltenkreuther Kraftwerks AG zurückzuführen sind, nicht reguliert werden sondern die Besitzer selbst dafür verantwortlich sind. Straßenparker sollten sich darüber im klaren sein, dass der Ehinger Winterdienst keine Rücksicht auf sie nimmt und im Sinne des Allgemeinwohls diese Fahrzeuge zuschüttet.